Seit 1810 in Berlin ansässig geworden und als Lehrer tätig, zog Jahn mit seinen Schülern vor die Tore der Stadt, wo er in der Hasenheide (Berlin Neukölln - nördlich vom Flughafen Berlin-Tempelhof) ab 1811 mit der Errichtung eines Turnplatzes begann, auf dem alle für die damals bekannten Übungen - Lauf, Sprung und Wurf, das Turnen an Geräten, Ringen und Spiele - benötigten Anlagen und Geräte aufgebaut wurden.

Auf diesem ersten öffentlichen Turnplatz in Deutschland waren häufig mehrere hundert junge Berliner aus allen sozialen Schichten gleichzeitig aktiv. Der Übungsbetrieb lief in wohldurchdachter Ordnung ab mit Riegen, Vorturnern, mit Kür und Pflicht (Turnschule). In den Pausen wurden auf dem Tie (den Germanen nachgeahmter Versammlungsort auf dem Turnplatz) über Turnen und seine Weiterentwicklung beraten, Vorträge über vaterländische Geschichte gehalten, Gesang gepflegt und Streitigkeiten geschlichtet.
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Jahndenkmal in der Berliner Hasenheide |

Turngesetze
| 1. | Jeder, der Mitglied der Turngemeinschaft werden will, muß zuvor versprechen, |
| der Turnordnung nachzuleben, und nicht anders zu handeln - auf keinerlei Weise. | |
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Jeder soll nur in grau leinener Turntracht auf den Turnplatz kommen. |
| 3. | Kein Turner soll einigen Unwillen, Fehd und Feindschaft, |
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so er mit einem und dem anderen Mitturner hat, während der Turnzeit und auf dem Turnfelde äußern; sondern jeder soll bloß turnen - und in Friede, Freude und Freundschaft. |
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| 4. | Es soll auch keines Hasses oder Grolles auf dem Turnfelde gedacht werden; |
| und eben so wenig auf dem Hingang und Heimgang, auch auf keinen Turnfahrten. | |
| 5. | Jeder Turner darf nur auf den bezeichneten Wegen und Stegen |
| zum und vom Turnplatze kommen und gehen, (weder durchkriechen, noch übersteigen, auch nicht überspringen). | |
| 6. | Beim Kommen und Gehen muß jeder Turner auf den Tie gehen, |
| und am Dingbaum schauen, was vor ist, was es giebt und was jedermann kund und zu wissen Noth thut. | |
| 7. | Welcher Turner irgend etwas erfährt, was für ihn und wider die Turnkunst |
| und unsre Übung derselben Freund oder Feind sprechen, schreiben und wirken: muß davon sogleich Anzeige machen, damit zu seiner Zeit und an seinem Orte aller solcher Kunden - mit Glimpf oder Schimpf - könne gedacht werden. | |
| 8. | Und so soll ein Jeder nach unserm löblichen Turnbrauch sich richten |
| und nicht neusüchtig Neuerungen aufbringen, ohne vorherige Rücksprache und Berathung. |
(Aus: Jahn/Eiselen, "Die Deutsche Turnkunst zur Einrichtung der Turnplätze" Berlin 1816)